
Winterdienst richtig planen – Pflichten, Kosten und rechtliche Grundlagen
Viele Eigentümer und Mieter unterschätzen die Bedeutung des Winterdienstes, bis der erste Schnee fällt und Gehwege plötzlich zur Rutschgefahr werden. Doch gesetzlich ist klar geregelt, wer Schneeräumen und Streuen muss – und was passiert, wenn diese Pflicht vernachlässigt wird. In diesem Beitrag erfährst du, welche Verantwortung Eigentümer, Vermieter und Mieter tragen, wie ein effizienter Winterdienst funktioniert und welche Kosten realistisch sind.
Warum Winterdienst so wichtig ist
Glätte und Schneefall erhöhen das Unfallrisiko erheblich – und damit auch die Haftung für Eigentümer. Sobald sich jemand verletzt, weil ein Gehweg nicht geräumt wurde, drohen hohe Schadensersatzansprüche. Der Winterdienst ist daher nicht nur eine organisatorische Aufgabe, sondern auch ein sicherheitsrelevanter Bestandteil der Immobilienbewirtschaftung. Besonders bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeobjekten oder großen Außenanlagen ist eine klare Regelung unverzichtbar.
Wer ist gesetzlich zum Winterdienst verpflichtet?

Typische Räum- und Streupflichten
- Gehwege müssen werktags meist zwischen 6 und 20 Uhr geräumt und gestreut sein
- Bei Dauerschneefall sind wiederholte Einsätze notwendig
- Zugänge, Müllplätze und Hauswege müssen sicher begehbar sein
- Streugut wie Splitt oder Sand ist oft vorgeschrieben
- Reine Salzstreuung ist in vielen Gemeinden verboten
Winterdienst im Mietverhältnis: Wer muss wirklich räumen?
Viele Mietverträge enthalten Klauseln, die Mieter zum Schneeräumen verpflichten. Doch diese Klauseln sind nur gültig, wenn sie klar formuliert sind. Unklare oder übermäßig belastende Vereinbarungen sind rechtlich angreifbar. Vermieter sollten daher eindeutig regeln, wer wann verantwortlich ist – idealerweise schriftlich im Mietvertrag oder in einer Hausordnung. In größeren Wohnanlagen empfiehlt sich fast immer ein professioneller Winterdienst, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
Wie teuer ist ein professioneller Winterdienst?
Die Kosten hängen von Objektgröße, Einsatzhäufigkeit und Schneelage ab. Viele Dienstleister arbeiten mit Saisonpauschalen, die alle Einsätze im Winter abdecken. Bei starken Schneefällen können zusätzliche Kosten anfallen, wenn außergewöhnlich viele Einsätze notwendig sind. Generell lässt sich sagen: Professioneller Winterdienst ist deutlich günstiger als potenzielle Haftungs- oder Ausfallkosten.
Typische Winterdienst-Preisbeispiele
- Privater Gehweg am Einfamilienhaus: 20–50 € monatlich
- Mehrfamilienhaus mit großem Gehweganteil: 60–150 € monatlich
- Gewerbeobjekt / Parkflächen: Individuelle Saisonpauschalen, meist nach Quadratmeter
Welche Leistungen übernimmt ein Winterdienst?

- Schneeräumung von Gehwegen, Zufahrten und Parkflächen
- Streuen mit Splitt, Sand oder alternativen Materialien
- Dauerbereitschaft an Wochenenden und Feiertagen
- Dokumentation von Einsätzen (rechtlich wichtig)
- Frühzeitige Prävention bei angesagtem Frost
Haftung: Was passiert bei einem Unfall?
Kommt es zu einem Unfall, prüfen Versicherungen zuerst, ob der Eigentümer seiner Räum- und Streupflicht nachgekommen ist. Fehlt ein Winterdienst oder wurde verspätet geräumt, drohen teure Konsequenzen. Eine lückenlose Dokumentation – wie sie professionelle Dienstleister liefern – schützt im Ernstfall vor Haftungsansprüchen. Dadurch lässt sich nachvollziehen, wann geräumt oder gestreut wurde.
Winterdienst planen: Tipps für Eigentümer & Verwalter
- Gemeindesatzungen prüfen – jede Stadt hat eigene Regeln
- Verantwortlichkeiten im Mietvertrag klar festhalten
- Bei größeren Objekten immer einen Profi-Winterdienst beauftragen
- Saisonpauschalen vergleichen und auf Bereitschaft achten
- Dokumentation der Einsätze verlangen (rechtlich extrem wichtig)
Fazit: Mit professionellem Winterdienst auf der sicheren Seite
Der Winterdienst gehört zu den wichtigsten Pflichten von Eigentümern und Verwaltern. Wer Gehwege nicht rechtzeitig räumt oder streut, riskiert hohe Haftungskosten. Ein professioneller Winterdienst sorgt für Sicherheit, Zuverlässigkeit und eine klare Dokumentation. Damit bleiben Wege begehbar – und Immobilieneigentümer rechtlich auf der sicheren Seite.


